Unter Grundpflege versteht man die alltägliche, nichtmedizinische pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. So kann ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim verkürzt oder sogar vermieden werden.
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Prophylaxen, die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Die Einzelleistungen werden in Leistungskomplexen zusammengefasst.
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